Aus aktuellem Anlass nochmals zur Erinnerung:
Die Laberbergbahn darf nur in einer Mindesthöhe von 50 m überflogen werden.
(LuftVZO vom 7.1.87 Abs 4.1).
Bitte haltet alle diese Überflughöhe ein, um Gefährdungen und Unfallrisiken zu vermeiden.
Danke!
Vorstand Ammergauer Flieger