Überflughöhe Bergbahn 50 Meter!

Aus aktuellem Anlass nochmals zur Erinnerung:

Die Laberbergbahn darf nur in einer Mindesthöhe von 50 m überflogen werden.

(LuftVZO vom 7.1.87 Abs 4.1).

Bitte haltet alle diese Überflughöhe ein, um Gefährdungen und Unfallrisiken zu vermeiden.

Danke!

Vorstand Ammergauer Flieger

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