Informationen zum Fluggelände
Der Laber liegt am nördlichen Rand der Ammergauer Alpen, zwischen dem „Blauen Land“ und der Zugspitzregion. Aufgrund dieser außergewöhnlichen Lage ist der Berg eine gute Ausgangsbasis für inneralpine Streckenflüge, aber auch Ziele im Flachland sind erreichbar. Für den Genussflieger sind thermische Flüge am Berg und kleinere „Ausflüge“ ins Ammertal häufig machbar.
Die kleinen, fast schon historischen Gondeln der Laber-Bergbahn (erbaut 1955) bringen uns zu den Startplätzen (1680 m) und zum Gipfelrestaurant mit Sonnenterasse. Drachen werden in einem Hängegestell an der Gondel transportiert. Das Bahnpersonal ist sehr freundlich und beim Aufladen der Geräte bei Bedarf behilflich.
Einen Einblick über die aktuelle Wettersituation am Berg geben die Laber-Webcams.
Gastpiloten lösen bitte eine Tagesmitgliedschaft für 4 € an der Talstation der Laber-Bergbahn. Dort befindet sich im Eingangsbereich links auch das Flugbuch. Der Eintrag im Flugbuch ist freiwillig, wird aber vom Verein gewünscht. Er hilft bei der Vermisstensuche und dient uns zur Auswertung des Flugbetriebes. Die Ammergauer Flieger geben Euch gerne eine Einweisung in das Fluggebiet.
Das Flugbuch für H&F Piloten befindet sich nun am GS-Landeplatz „Im Himmelreich“, in der Box rückseitig der Infotafel.
Die Tagesmitgliedschaft von 4 € ist auch von H&F Piloten zu bezahlen. Ihr könnt dies am Startplatz bei anwesenden Clubmitgliedern erledigen, oder nach der Landung das Geld in das Täschchen beim Flugbuch legen.
Für Vielflieger am Laber besteht auch die Möglichkeit eine Gast-Jahresmitgliedschaft für 70 € zu erwerben. Verkauf an der Talstation der Laber-Bergbahn.
Für die Ausbildung von Piloten unter 10 Höhenflügen und für Flugaufträge „Höhenflugausweis“ besitzt das Fluggelände keine Zulassung.
Kommerzielle Tandemflüge sind nur den Vereinsmitgliedern erlaubt. Interessierte Tandem-Piloten nehmen bitte Kontakt mit dem Vorstand auf.
Achtung Überflugverbot:
Das Gelände der Nato – Schule am westlichen Ausläufer der Laberhänge, erkennbar durch kasernenartige Unterkunftsblöcke und Hubschrauberlandeplatz darf nicht überfolgen werden!!!
Achtung Überflughöhen einhalten:
Badeareal „Wellenberg“ mindestens 150 m
Straßen vor Landeplätzen mindestens 50 m
Achtung Drohnenflugverbot
Das Fluggebiet ist gemäß § 6 LuftVG zugelassen. Es besteht somit ein Drohnenflugverbot im Umkreis von 1,5 km.
Die Ammergauer Flieger wünschen allen Piloten viele schöne und unfallfreie Flüge!
Informationen zu den Startplätzen
Informationen zu den Landeplätzen