Aufgrund des G7 – Gipfels in der Elmau wurde für den Laber und alle angrenzenden Fluggebiete der Region ein absolutes Flugverbot ausgesprochen.
Auch Übungshangflüge, Modell- oder Drohnenflüge sind untersagt.
Zuwiderhandlungen sind Straftatbestand und werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft.